Beratung in der Häuslichen Pflege
Lassen Sie sich von einem unseren ausgebildeten Pflegeexperten kostenlos zu Hause oder in unserem Büro ausführlich über Ihre Optionen beraten!
Pflegekontrollbesuche (§37 Abs.3 SGB XI)
Für Pflegegeldbezieher besteht die Pflicht (bei Pflegestufe I und II halbjährlich, Pflegestufe III vierteljährlich) eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit, durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung, vornehmen zu lassen. Wir beraten Sie zur Sicherung der Qualität in der Pflege, Fragen der Höherstufung und der Hilfsmittelbeschaffung. Gern bieten wir auch Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. |
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