Finanzierung der ambulanten Pflege
Kosten für Einsätze des Pflegedienstes werden oft überwiegend oder zum Teil komplett von Krankenkassen, Pflegekassen und dem Sozialamt übernommen. Mit Ihrem Einverständnis übernehmen wir die Antragsstellung, die Bearbeitung von Widersprüchen und stehen für Ihre Fragen zur Verfügung.Grunsätzlich sind zwei Arten der Finanzierung zu unterscheiden: die medizinische Behandlungspflege und die Pflegeversicherung.
Medizinische Behandlungspflege
Leistungen der medizinischen Behandlungspflege umfassen die gesamte medizinische Versorgungen wie Medikamentengabe, Verbandswechsel und Insulininjektionen. Diese Behandlungen werden vom Hausarzt verordnet und wir rechnen diese direkt mit der Krankenkasse ab. Für Sie entstehen dabei keine Kosten.
Pflegeversicherung
Pflegeleistungen wie die Grundpflege sowie Körperhygiene, Waschen, Baden und Ankleiden, Hilfe beim Essen, Mobilisation u.v.m werden durch die Pflegeversicherung übernommen. Bei vorhandener Pflegestufe werden die erwünschten Leistungen im Rahmen folgender Pflegestufensätze direkt durch unseren Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet. Je nach Pflegebedürftigkeit können monatliche Pflegeleistungen über die vorgegeben Sätze der Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Sollte die Gesamtsumme der im Pflegevertrag vereinbarten Leistungen über den Satz der Pflegestufe hinausgehen, entspricht diese Summe dem Eigenanteil, welcher entweder von öffentlichen Stellen, wie dem Sozialamt, finanziert wird oder privat zu begleichen ist.
Kostenrechner - eigenes Angebot erstellen
Gern beraten wir Sie persönlich zu unserem Angebot. Sie können sich jedoch auch ein eigenes Angebot mit unserem interaktiven Kostenrechner erstellen. Dieser Rechner erlaubt Ihnen transparent unsere Kostensätze zu vergleichen und sowohl Ihren Eigenanteil als auch verbleibendes Pflegegeld leicht zu ermitteln. Dieses Kostenangebot können Sie natürlich auch drucken oder für Ihre Unterlagen speichern.
Medizinische Behandlungspflege
Leistungen der medizinischen Behandlungspflege umfassen die gesamte medizinische Versorgungen wie Medikamentengabe, Verbandswechsel und Insulininjektionen. Diese Behandlungen werden vom Hausarzt verordnet und wir rechnen diese direkt mit der Krankenkasse ab. Für Sie entstehen dabei keine Kosten.
Pflegeversicherung
Pflegeleistungen wie die Grundpflege sowie Körperhygiene, Waschen, Baden und Ankleiden, Hilfe beim Essen, Mobilisation u.v.m werden durch die Pflegeversicherung übernommen. Bei vorhandener Pflegestufe werden die erwünschten Leistungen im Rahmen folgender Pflegestufensätze direkt durch unseren Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet. Je nach Pflegebedürftigkeit können monatliche Pflegeleistungen über die vorgegeben Sätze der Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Sollte die Gesamtsumme der im Pflegevertrag vereinbarten Leistungen über den Satz der Pflegestufe hinausgehen, entspricht diese Summe dem Eigenanteil, welcher entweder von öffentlichen Stellen, wie dem Sozialamt, finanziert wird oder privat zu begleichen ist.
Kostenrechner - eigenes Angebot erstellen
Gern beraten wir Sie persönlich zu unserem Angebot. Sie können sich jedoch auch ein eigenes Angebot mit unserem interaktiven Kostenrechner erstellen. Dieser Rechner erlaubt Ihnen transparent unsere Kostensätze zu vergleichen und sowohl Ihren Eigenanteil als auch verbleibendes Pflegegeld leicht zu ermitteln. Dieses Kostenangebot können Sie natürlich auch drucken oder für Ihre Unterlagen speichern.
