Was ist Kurzzeitpflege?
Wann ist Kurzzeitpflege sinnvoll?
Welche Leistungen werden geboten?
Welche Kosten entstehen?
Wer bietet im Kreis Döbeln Kurzzeitpflege an?
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Was ist Kurzzeitpflege? |
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Das Angebot der Kurzzeitpflege zielt darauf ab, pflegende Angehörige zeitweise von den pflegerischen Aufgaben zu entlasten. Unter Kurzzeitpflege ist die zeitlich befristete, also nur vorübergehende vollstationäre Versorgung und Betreuung schwer pflegebedürftiger Menschen in einer Pflegeeinrichtung zu verstehen (Pflegeheim für einen maximal vierwöchigen Aufenthalt).
Es gibt zwei Formen der Kurzzeitpflege: die Kurzzeitpflege bei Verhinderung der Pflegeperson und die Kurzzeitpflege, wenn die häusliche Versorgung vorübergehend nicht gewährleistet oder ausreichend ist.
Verhinderungspflege
Wenn die Pflegeperson verreist oder aus anderen Gründen (z. B. Krankheit) verhindert ist, hat der Pflegebedürftige einen Anspruch auf eine Verhinderungspflege für bis zu vier Wochen im Jahr. Die Pflegekassen übernehmen hierfür einen Betrag von bis zu 1.432 € je Kalenderjahr für den pflegebedingten Kostenanteil der Kurzzeitpflege. Diese können sowohl für häusliche Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst als auch für die Betreuung im Rahmen der Kurzzeitpflege verwendet werden.
Kurzzeitpflege
Wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, ist die Aufnahme in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung möglich. Die Pflegeversicherung übernimmt dabei ebenfalls bis zu 1.432 € für insgesamt vier Wochen je Kalenderjahr.
In einem Kalenderjahr können sowohl vier Wochen Verhinderungspflege als auch die „normale“ Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Insgesamt besteht also die Möglichkeit für bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege Leistungen der Pflegekassen zu beziehen.
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Wann ist Kurzzeitpflege sinnvoll? |
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Ist die Pflege für einen vorübergehenden Zeitraum im häuslichen Bereich nicht möglich, kann der Pflegebedürftige in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung aufgenommen werden.
Für den Bedarf an Kurzzeitpflege kann es unterschiedliche Gründe geben:
zur Entlastung pflegender Angehöriger bei Überforderung, Urlaub, Kur, Erkrankung der Hauptpflegeperson
zur Krisenintervention bei kurzfristiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen und Überforderung der Hauptpflegeperson
als Krankenhausnachsorge bedingt durch die soziale Situation (z. B. alleine lebend), Überforderung der Hauptpflegeperson, zur Mobilisierung und Rehabilitation
zur Abklärung, ob eine stationäre Versorgung auf Dauer erforderlich wird oder andere Lösungen möglich sind, sowie
zur Überbrückung, bis ein geeigneter bzw. gewünschter Dauerpflegeplatz in einem Alten- und Pflegeheim zur Verfügung steht. |
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Welche Leistungen werden geboten? |
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In der Kurzzeitpflege werden alle Leistungen eines Alten- und Pflegeheims geboten. Kurzzeitpflege und vollstationäre Versorgung in einem Alten- und Pflegeheim unterscheiden sich lediglich dadurch, dass die Unterbringung in der Kurzzeitpflege auf einen Zeitraum von vier Wochen befristet ist, während die Aufnahme in ein Alten- und Pflegeheim unbefristet sein muss. |
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Welche Kosten entstehen? |
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Die Höhe der Leistungen der Pflegekassen hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe) ab, der vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durch ein Gutachten ermittelt wird. Soweit eine Pflegestufe für die häusliche Pflege bereits festgestellt ist, gilt diese auch für die Kurzzeitpflege.
Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für die Kurzzeitpflege für einen Zeitraum von maximal vier Wochen pro Kalenderjahr bis zu einem Gesamtbetrag von 1.432 € für die pflegebedingten Kosten der Kurzzeitpflege.
Bei Urlaubs-/Verhinderungspflege können nochmals die Kosten für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen übernommen werden, ebenfalls bis zu einem Gesamtbetrag von 1.432 €.
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Wer bietet im Kreis Döbeln Kurzzeitpflege an? |
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Zurzeit gibt es im Kreis Döbeln eine Anzahl von Kurzzeitpflegeplätze, die hauptsächlich in Alten- und Pflegeheimen (als sogenannte "eingestreute Kurzzeitpflegeplätze") angeboten werden. "Eingestreute" Kurzzeitpflegeplätze werden - je nach Bedarf - von einigen Pflegeeinrichtungen flexibel sowohl für die Kurzzeitpflege als auch für die Dauerpflege verwendet.
Daneben gibt es auch Dauerkurzeitpflegeplätze, die ausschließlich für die Kurzzeitpflege verfügbar sind. Dies ist in der Villa "Zum Rüderpark" der Fall. Resultierend aus dem alleinigen Focus auf unserere Kurrzzeitpflegestation, verglichen mit "eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen", ist eine urlaubsartige Betreuung für die Gäste. |
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