Was kostet Kurzzeitpflege?![]() Vitalwertmessung auf Station
Die Kosten für die Pflegeleistungen während der Kurzzeitpflege, die von der Pflegekasse übernommen werden, sind auf vier Wochen und einen Gesamtbetrag von 1.612 Euro pro Kalenderjahr begrenzt. Kurzzeitpflegekosten werden von den Kassen aber erst ab dem Pflegegrad 2 übernommen. Wem Pflegegrad 0 oder 1 zugesprochen wurde, muss die Kosten der Kurzzeitpflege selbst tragen. Es fallen während eines vollstationären Kurzzeitpflegeaufenthalts noch Kosten für Unterkunft und Verpflegung an, die von jedem Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen selbst getragen werden. Derzeit erheben wir 13,14 Euro pro Tag für Kost und Logis. Hinzu kommen noch 10,00 Euro pro Tag für sogenannte Investivkosten Hier erfahren Sie, welche Sätze von den Pflegekassen für die einzelnen Pflegegrade übernommen werden: Sind Bewohner aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage die Zusatzkosten zu tragen, können vom Sozialhilfeträger der Landeswohlfahrtsverbände nach vorheriger Antragstellung diese Kosten übernommen werden. Gern beraten wir Sie über alle Möglichkeiten und helfen Ihnen bei der Antragstellung. |
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