Wohngemeinschaften in ihrer Existenz bedroht
Schon vor Beschluss des Gesetzes hatten mehrere Verbände, u.a. der Bundesverband privater Anbieter e.V., darauf hingewiesen, dass die vorgeschlagenen Regelungen bezüglich alternativer Wohnformen realitätsfern seien. Nach dem Gesetzeslaut sind alle Wohngemeinschaften, bei denen eine Nachtbetreuung erforderlich ist, wie große stationäre Heime zu behandeln und haben die gleichen Anforderungen zu erfüllen. Für alternative Wohnformen, wie unsere Wohngemeinschaft für Demenzkranke in Roßwein, ist jedoch eine vollumfängliche Erfüllung dieser Anforderungen in einem Wohnumfeld schlicht nicht machbar. Das bedeutet nach derzeitigem Stand, dass alle alternativen Wohnformen in Sachsen in ihrer Existenz bedroht sind.
In einer Wohngemeinschaft für Demenzkranke ist es nicht vorstellbar, dass die Bewohner in der Nacht gegenseitig auf sich Acht geben und bei Bedarf einen Pflegedienst anrufen, wie vom Gesetz scheinbar angedacht. Vielmehr trägt die Anwesenheit einer Nachtbetreuung zur Sicherheit der Bewohner bei. Leider hat sich die sächsische schwarz-gelben Koalition über alle Bedenken von Fachleuten im Bereich Pflege hinweggesetzt und ein Gesetz geschaffen, dass - einmalig in Deutschland - alle alternativen Wohnformen zu Heimen macht. Wir bedauern als Pflegedienst diese kurzsichtige Vorgehensweise und sind gespannt, wie sich diese gesetzliche Regelung jetzt auf bestehende Wohngemeinschaften in Sachsen auswirkt. Selbstverständlich halten wir Sie dazu auf dem Laufenden.