Kurzzeitpflege
Im idyllischen Ambiente der sanierten Jugendstilvilla in Roßwein finden unsere Kurzzeitpflegegäste ideale Bedingungen zur Erholung und medizinischen Genesung. Unser geschultes Team orientiert sich bei der Versorgung rund um die Uhr an den Bedürfnissen und Wünschen der Gäste und deren Angehörigen.
Unser Haus bietet für 14 Besucher individuelle Betreuung und Pflege in gemütlichen Einzel- und Doppelzimmern. Ein großer Park mit Pavillon, ein Rosengarten, eine Sonnenterrasse und andere Annehmlichkeiten bieten unseren Gästen und ihren Besuchern einen exzellenten Rahmen zum Wohlfühlen. |
Die Mahlzeiten werden gemeinsam in einem hellen und ruhigen Gemeinschaftsraum mit Blick auf die umliegenden Gärten oder auf Wunsch im eigenen Zimmer eingenommen. Selbstverständlich werden dabei individuelle Wünsche der Bewohner berücksichtigt.
Unsere kompetenten Mitarbeiter pflegen und betreuen die Bewohner fürsorglich und liebevoll. Für die medizinische Versorgung ist unser Fachpersonal rund um die Uhr vor Ort. Dieses sichert die enge Kommunikation mit Haus- und Fachärzten sowie Kranken- und Sanitätshäusern ab. |
Tagesablauf in der Kurzzeitpflege
Tägliche Aktivitäten, wie Gedächtnistraining, Zeitungsschau oder Rätselstunden mit anderen pflegebedürftigen Menschen, bieten vielfältige Abwechslung. Auch themenbezogene Bildershows über aktuelle Ereignisse oder Reiseberichte auf den Leinwänden in den Räumen unserer Einrichtung werden regelmäßig angeboten. In enger Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern, wie Physiotherapien, Logopädien und Ergotherapien, werden die Bewohner täglich zur aktiven Genesung animiert. Darüberhinaus werden weitere Dienstleistungen, wie Fußpflege und Friseur, vor Ort angeboten.
Anspruch
Wann kann ich Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen?Kurzzeitpflege kann im Anschluss an eines Krankenhausaufenthaltes, im Nachgang einer Rehabilitationsmaßnahme, in Krisensituationen oder als gewöhnliche Urlaubspflege genutzt werden. So können beispielsweise pflegende Angehörige selbst erkranken oder Erholung brauchen, um neue Kräfte zu schöpfen. Die Kurzzeitpflege ist ebenfalls ideal, um die Zeit zwischen Krankenhausaufenthalt und der Rückkehr ins häusliche Umfeld zu überbrücken.
Unter welchen Umständen kann Kurzzeitpflege beantragt werden?Der versicherte Pflegebedürftige muss mindestens die Pflegestufe I besitzen, um Kurzzeitpflege beantragen zu können. Falls noch keine Pflegestufe vorliegt, sollte spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrags durch den MDK eine Einstufung durchgeführt werden.
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Über welchen Zeitraum kann Kurzzeitpflege genutzt werden?Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Sie für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. Dieser Zeitraum muss nicht zusammenhängend beantragt werden, sondern kann auch tageweise in Anspruch genommen werden. Der Anspruch entsteht für jedes Kalenderjahr neu. Die Dauer kann von 28 Tagen, auf insgesamt 56 Tage, verlängert werden (Verhinderungspflege). Allerdings muss der Pflegebedürftige mindestens 6 Monate in der Häuslichkeit gepflegt worden sein und eine genaue Rücksprache mit der Pflegekasse erfolgen. Selbstverständlich erledigen wir, mit Ihrem Einverständnis, diese Formalitäten gern für Sie.
Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?Die Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege erfordert eine sogenannte Vorauspflege. Das heißt, der Pflegebedürftige muss bereits mindestens 6 Monate durch eine Pflegeperson in seiner häuslichen Umgebung gepflegt werden. Diese notwendige Frist entfällt bei der Kurzzeitpflege. Sie kann in Anspruch genommen werden, sobald der Pflegebedürftige eine Pflegestufe erhält. Eine Beantragung ist kurzfristig möglich, teilweise sogar rückwirkend. Die Ansprüche auf Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege entstehen separat und werden nicht einander angerechnet. Wenn der kalenderjährliche Anspruch auf Verhinderungspflege zur Abdeckung des Urlaubs der Pflegeperson vollständig in Anspruch genommen wurde, kann die Kurzzeitpflege zum Zuge kommen. Zudem können beide Hilfen für eine längeren Aufenthalt (bis insgesamt 56 Tage pro Jahr) in der Kurzzeitpflege verwendet werden.
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So finden Sie uns
Brambor Pflegedienstleistungen
Kurzzeitpflege Villa "Zum Rüderpark" Rüderstraße 18 04741 Roßwein Tel: 03 43 22 - 4000 Email: [email protected] |
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Kosten
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflege und Betreuung. Der Anteil für Unterkunft und Verpflegung ist durch den Bewohner selbst getragen. Anhand des Rechenbeispiels ergibt sich für den Bewohner bei Pflegegrad 2 eine Zuzahlung durch den Bewohner in Höhe von 28,17 € pro Tag.
Sind Bewohner aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage die Zusatzkosten zu tragen, können vom Sozialhilfeträger der Landeswohlfahrtsverbände nach vorheriger Antragstellung diese Kosten übernommen werden. Gern beraten wir Sie über alle Möglichkeiten.
Sind Bewohner aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage die Zusatzkosten zu tragen, können vom Sozialhilfeträger der Landeswohlfahrtsverbände nach vorheriger Antragstellung diese Kosten übernommen werden. Gern beraten wir Sie über alle Möglichkeiten.
hinweise für den Aufenthalt