Ratgeber › Pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige: So entlasten Sie sich
Ein Großteil der Pflege zu Hause liegt bei Angehörigen – oft neben Beruf und Familie. Damit die Kraft reicht, gibt es Unterstützung: Kurse, Auszeiten, Beratung und Rechte im Job. Hier finden Sie die wichtigsten.
Stand: Oktober 2026 · Angaben laut Bundesgesundheitsministerium und Bundesfamilienministerium

Was Ihnen zusteht
Pflegekurse
Praktische Handgriffe lernen – kostenlos über die Pflegekasse
Rentenbeiträge
Die Pflegekasse zahlt unter bestimmten Voraussetzungen in Ihre Rente ein.
Freistellung im Job
Kurzzeitig, für Monate oder in Teilzeit – mit Kündigungsschutz
Beratung
Bei der Pflegekasse, in Pflegestützpunkten und bei uns – kostenlos
Inhalt
- Eigene Grenzen
- Pflegekurse
- Rente und Versicherung
- Pflege und Beruf
- Auszeiten
- Beratung
- So hilft Brambor
- Quellen
Was kostet das für Sie?
Der Kostenrechner zeigt in wenigen Schritten, was die Pflegekasse zahlt und welchen Eigenanteil Sie tragen.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegekurse für Angehörige bezahlt die Pflegekasse.
- Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für Sie.
- Bei einem akuten Pflegefall: bis zu 10 Arbeitstage frei mit Pflegeunterstützungsgeld.
- Pflegezeit bis zu 6 Monate, Familienpflegezeit bis zu 24 Monate.
- Auszeiten über Tagespflege, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
- Hilfe anzunehmen ist kein Versagen, sondern macht gute Pflege auf Dauer möglich.
Auf die eigenen Grenzen achten
Pflege ist oft ein Marathon, kein Sprint. Wer dauerhaft müde ist, schlecht schläft, gereizt reagiert oder Freunde und Hobbys aufgibt, sollte das ernst nehmen. Je früher Sie Unterstützung holen, desto länger können Sie für Ihren Angehörigen da sein.

Pflegekurse: sicher im Alltag
Wie hilft man beim Aufstehen, ohne sich den Rücken zu ruinieren? Was tun bei Demenz? In Pflegekursen lernen Angehörige und ehrenamtlich Pflegende die wichtigsten Handgriffe. Die Kosten trägt die Pflegekasse; fragen Sie dort nach Angeboten in Ihrer Nähe.
Rente und Versicherung
Wer einen Menschen ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, zu Hause pflegt und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist, bekommt Rentenbeiträge von der Pflegekasse. Wie hoch sie sind, hängt von Pflegegrad und Leistungsart ab – 2026 bis zu 198,62 € (Pflegegrad 2) und bis zu 735,63 € (Pflegegrad 5) im Monat.
Wer für die Pflege den Beruf aufgibt, ist unter bestimmten Voraussetzungen außerdem arbeitslosenversichert. Fragen Sie Ihre Pflegekasse danach.
Pflege und Beruf vereinbaren
- Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Tritt ein Pflegefall plötzlich ein, dürfen Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage fernbleiben. Als Lohnersatz gibt es Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse – in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.
- Pflegezeit: bis zu sechs Monate ganz oder teilweise freigestellt – in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten.
- Familienpflegezeit: bis zu 24 Monate in Teilzeit mit mindestens 15 Wochenstunden – in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten.
- Zinsloses Darlehen: Für die Zeit der Freistellung kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden.
Für Pflegezeit und Familienpflegezeit gelten Ankündigungsfristen gegenüber dem Arbeitgeber. Details finden Sie auf dem Portal „Wege zur Pflege“ des Bundesfamilienministeriums.
Auszeiten nehmen
Tagespflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege schaffen freie Stunden, Tage oder Wochen – und die Pflegekasse bezahlt dafür. Wie das genau geht, lesen Sie im Artikel Auszeit von der Pflege →
Beratung und Austausch
Die Pflegekasse bietet eine kostenlose Pflegeberatung an, auch für Angehörige allein – mit Zustimmung des Pflegebedürftigen. Gut tut auch der Austausch mit anderen in einer Selbsthilfegruppe für pflegende Angehörige.
So hilft Brambor
- Kostenlose Beratung, auch zu Pflegegrad und Anträgen
- Beratungsbesuche zu Hause für alle, die Pflegegeld bekommen
- Verhinderungspflege, Tagespflege und Kurzzeitpflege, wenn Sie eine Pause brauchen
- Ein festes Team, das Sie und Ihren Angehörigen kennt
Quellen
Bundesgesundheitsministerium: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick (PDF, Stand 04.11.2025)
Bundesgesundheitsministerium: Pflege zu Hause
Bundesfamilienministerium – Wege zur Pflege: Pflegezeit und Familienpflegezeit
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.
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