Gegen die Stimmen der Opposition hat der sächsische Landtag heute mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition das neue Heimgesetz für Sachsen beschlossen. Sachsen hat damit als vorletztes Bundesland die Möglichkeit genutzt, das Bundesheimgesetz durch ein länderspezifisches Heimgesetz zu ersetzen. Das neues Gesetz mit dem sperrigen Namen - "Gesetz zur Regelung der Betreuungs- und Wohnqualität im Alter, bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit im Freistaat Sachsen" - wir jedoch leider nach unserer Meinung den Anforderungen an eine moderne Ausrichtung des Heimbegriffes nicht gerecht wird.

Wohngemeinschaften in ihrer Existenz bedroht
Schon vor Beschluss des Gesetzes hatten mehrere Verbände, u.a. der Bundesverband privater Anbieter e.V., darauf hingewiesen, dass die vorgeschlagenen Regelungen bezüglich alternativer  Wohnformen realitätsfern seien. Nach dem Gesetzeslaut sind alle Wohngemeinschaften, bei denen eine Nachtbetreuung erforderlich ist, wie große stationäre Heime zu behandeln und haben die gleichen Anforderungen zu erfüllen. Für alternative Wohnformen, wie unsere Wohngemeinschaft für Demenzkranke in Roßwein, ist jedoch eine vollumfängliche Erfüllung dieser Anforderungen in einem Wohnumfeld schlicht nicht machbar. Das bedeutet nach derzeitigem Stand, dass alle alternativen Wohnformen in Sachsen in ihrer Existenz bedroht sind. 

In einer Wohngemeinschaft für Demenzkranke ist es nicht vorstellbar, dass die Bewohner in der Nacht gegenseitig auf sich Acht geben und bei Bedarf einen Pflegedienst anrufen, wie vom Gesetz scheinbar angedacht. Vielmehr trägt die Anwesenheit einer Nachtbetreuung zur Sicherheit der Bewohner bei. Leider hat sich die sächsische schwarz-gelben Koalition über alle Bedenken von Fachleuten im Bereich Pflege hinweggesetzt und ein Gesetz geschaffen, dass - einmalig in Deutschland - alle alternativen Wohnformen zu Heimen macht. Wir bedauern als Pflegedienst diese kurzsichtige Vorgehensweise und sind gespannt, wie sich diese gesetzliche Regelung jetzt auf bestehende Wohngemeinschaften in Sachsen auswirkt. Selbstverständlich halten wir Sie dazu auf dem Laufenden.
 
 
Heute wurde im Bundeskabinett der Entwurf für das "Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz" (Artikel im Magazin Spiegel hier) beschlossen. Positiv ist anzumerken, dass besonders für demenzkranke Menschen Verbesserungen vorgesehen sind. 

Aufgrund des auf körperliche Versorgung ausgerichteten Pflegebegriffs, gehen viele Demenzkranke bei der Pflegeversicherung bisher leer aus. Für sie wird die Pflegestufe Null neu eingeführt, und sie erhalten ein Pflegegeld von 120 Euro im Monat, wenn sie durch Angehörige betreut werden, oder 225 Euro, falls sie ambulante Pflegedienste in Anspruch nehmen. Aufgestockt werden auch die Leistungen für Demenzkranke, die in der Pflegestufe Eins sind: Sie bekommen künftig 665 Euro statt 450 Euro. In Pflegestufe zwei sind es 1250 statt 1100 Euro. Bei Pflege durch Angehörige steigen die Sätze gleichfalls: In der ersten Pflegestufe gibt es künftig 305 und in der zweiten Stufe 525 Euro im Monat.

Insgesamt stehen wir diesen und anderen Veränderungen offen gegenüber. Als erster Pflegedienst im Landkreis Döbeln haben wir schon 2006 eine Wohngruppe für Demenzkranke eröffnet, um dem steigenden Anteil dieser Patienten gerecht zu werden. Ein Teil unseres Personals wird in Schulung speziell für dieses Krankheitsbild geschult, um mit den besonderen Herausforderungen besser umgehen zu können. Unsere Tagespflege bietet eine weitere Möglichkeit, Menschen mit Altersdemenz zu integrieren.

Wir teilen jedoch auch die Kritik, dass der Begriff der "Pflegebedürftigkeit" grundlegend reformiert werden muss. Insbesondere Alzheimerpatienten sind oft körperlich sehr mobil und daher nach derzeitiger Bewertung nicht pflegebedürftig. Sie benötigen jedoch oft mehr Hilfe und Betreuung als pflegebedürftige Patienten. Wir sind gespannt, wie die Politik sich diesen Herausforderungen in Zukunft stellen wird. In jedem Fall, werden wir auch in Zukunft weiter aktiv Ansprechpartner für Angehörige von Menschen mit Demenz sein
 
 
Schon seit 6 Jahren betreiben wir als Pflegedienst eine Pflege-Wohngemeinschaft für Demenzkranke in Rosswein. Unsere Erfahrungen sind vielversprechend. Trotz oft schwieriger Krankheitsbilder mit Altersdemenz und Alzheimer erleben wir dort, dass die Wohngemeinschaft ein ideales Umfeld für demente Menschen ist. Die Patienten sind zufrieden, weniger aggressiv und engagieren sich mit Ihrer Umgebung. Durch Mitarbeit im täglichen Leben können noch vorhanden Fähigkeiten gestärkt und erhalten werden. Die Lebensqualität ist merklich höher als in einer größeren Station im Heim, was viele Angehörige uns in dankbaren Briefen oft bestätigen.

Vor kurzem hat test.de einen Radiobeitrag zum Thema erstellt und einige Experten befragt. Hier können Sie sich diesen Beitrag anhören (knapp 3min). Das Textmanuskript finden Sie hier.