Demenzbetreuung in der Häuslichen Pflege
Zusätzliche Betreuungsleistungen (§45b SGB XI)
Versicherte mit „eingeschränkten Alltagskompetenzen“ (so z.B. demenzerkrankte Menschen) können zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen, wenn ein entsprechender Hilfebedarf festgestellt wird. Die Kosten hierfür werden ersetzt, höchstens jedoch 100 € monatlich (Grundbetrag) oder 200 € (erhöhter Betrag). Die Pflegebedürftigen erhalten die zusätzlichen finanziellen Mittel auf Antrag von der zuständigen Pflegekasse. Diese Leistungen können für das gesamte Spektrum in Pflege und Betreuung in Anspruch genommen werden. Beliebt bei unseren Klienten sind Spaziergänge, Vorlesen von Zeitung oder Büchern, Gedächtnistraining, Übung im Umgang mit Hilfsmitteln, Hilfen zur Tagesstrukturierung u.v.m. |
Mehr Informationen |

