Informationen zur Kurzzeitpflege
Vorstellung der Einrichtung

Vorbereitung auf einen neuen Patienten
Die Kurzzeitpflege verfügt über rollstuhlgerechte und gemütliche Einzel- und Doppelzimmer, verteilt auf zwei Etagen.
Die einzelnen Etagen können per Treppe und Aufzug erreicht werden. Ausgestattet sind alle Zimmer mit Bad, Toilette, modernem Pflegebett, geräumigen Schränken, Tisch und bequemen Stühlen, Farb-TV, Durchwahltelefon und Schwesternrufanlage.
In einem hellen und ruhigen Gemeinschaftsraum mit Küche werden die Mahlzeiten eingenommen. Die individuellen Wünsche der Bewohner werden gern berücksichtigt.
Besonders attraktiv ist unsere Terrasse mit Blick in die umliegenden Gärten. Auch die neu geschaffene Parkanlage bietet den Bewohnern viele Möglichkeiten zur Bewegung an frischer Luft, Mobilisation, Unterhaltung und Beschäftigung.
Kompetente Mitarbeiter werden unsere Bewohner pflegen und betreuen, Fachpersonal ist rund um die Uhr für unsere Bewohner da.
Die einzelnen Etagen können per Treppe und Aufzug erreicht werden. Ausgestattet sind alle Zimmer mit Bad, Toilette, modernem Pflegebett, geräumigen Schränken, Tisch und bequemen Stühlen, Farb-TV, Durchwahltelefon und Schwesternrufanlage.
In einem hellen und ruhigen Gemeinschaftsraum mit Küche werden die Mahlzeiten eingenommen. Die individuellen Wünsche der Bewohner werden gern berücksichtigt.
Besonders attraktiv ist unsere Terrasse mit Blick in die umliegenden Gärten. Auch die neu geschaffene Parkanlage bietet den Bewohnern viele Möglichkeiten zur Bewegung an frischer Luft, Mobilisation, Unterhaltung und Beschäftigung.
Kompetente Mitarbeiter werden unsere Bewohner pflegen und betreuen, Fachpersonal ist rund um die Uhr für unsere Bewohner da.
Wann kann Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden?

Unser Rüderpark
In Krisensituation für pflegende Angehörige z. B.:
➢ bei Krankheit
➢ Nachsorge / Rehabilitation
➢ nach stationärer Krankenhausbehandlung
➢ sonstige Situationen, in denen häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder unzureichend ist oder andere Verhinderungen vorliegen
➢ während der Urlaubszeit der pflegenden Angehörigen
➢ bei Krankheit
➢ Nachsorge / Rehabilitation
➢ nach stationärer Krankenhausbehandlung
➢ sonstige Situationen, in denen häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder unzureichend ist oder andere Verhinderungen vorliegen
➢ während der Urlaubszeit der pflegenden Angehörigen
Über welchen Zeitraum kann Kurzzeitpflege genutzt werden?
Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Sie für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.
Die Dauer kann um 28 Tage, auf insgesamt 56 Tage, verlängert werden (Verhinderungspflege). Allerdings muss der Pflegebedürftige mindestens ein Jahr in der Häuslichkeit gepflegt worden sein und eine genaue Rücksprache mit der Pflegekasse erfolgen.
Die Dauer kann um 28 Tage, auf insgesamt 56 Tage, verlängert werden (Verhinderungspflege). Allerdings muss der Pflegebedürftige mindestens ein Jahr in der Häuslichkeit gepflegt worden sein und eine genaue Rücksprache mit der Pflegekasse erfolgen.
Welche Formalitäten müssen erledigt werden?
- In unserem Haus findet ein erstes Beratungsgespräch statt.
- Es werden ein Aufnahmeformular und ein ärztlicher Fragebogen ausgehändigt. Diese Angaben werden benötigt, um eine gute und umfassende Sicherung der Pflege zu ermöglichen.
- Die Beantragung der Leistungen bei der Pflegekasse übernehmen wir für Sie.
- Lassen Sie bitte den ärztlichen Fragebogen vom Hausarzt bzw. vom behandelnden Arzt des Krankenhauses ausfüllen.
- Zum Aufnahmetermin sollten möglichst alle Dokumente ausgefüllt und der Bescheid der Krankenkasse vorhanden sein.
- Anschließend wird ein Kurzzeitpflegevertrag zwischen dem / der Bewohner / Bewohnerin bzw. gesetzlich Bevollmächtigten und der Heimleitung geschlossen.
Was sollte zur Aufnahme mitgebracht werden?

Helle und freundliche Bäder
- Personalausweis und Impfausweis
- Chipkarte der Krankenkasse
- evtl. Zuzahlungsbefreiung für Medikamente
- Medikamente und Einnahmeplan (ausreichend für den gesamten Aufenthalt) oder entsprechende Rezepte
- Ausweis für Herzschrittmacher, Falithrom (Bluter) o. ä.
- alle verordneten Pflegehilfsmittel z. B. Rollstuhl, Stützen, Gehbänkchen
- Verbandsmaterial, ausreichend Inkontinenz-material, Insulin bei insulinpflichtigen Bewohnern
- persönliche Wäsche (bitte gezeichnet!), Kleidung und Schuhwerk
- Bettwäsche, Handtücher und Waschlappen werden vom Haus gestellt, können aber auch mitgebracht werden
- Waschutensilien
- zusätzliche Pflegemittel, wie Hautpflegemittel, Zahnreinigungstabletten, Feuchttücher usw. sowie persönliche, liebgewordene Dinge (Bücher, Fotos o. ä.)
Was kostet so ein Platz pro Kalendertag?

Schwatz auf der Terasse
Folgende Pflegesätze wurden von den Krankenkassen und Sozialhilfeträgern festgelegt und werden von diesen getragen, jedoch maximal 1470 €:
Pflegestufe I : 34,03 €
Pflegestufe II : 43,56 €
Pflegestufe III : 59,55 €
Darin sind alle Kosten für medizinische Behandlungspflege, pflegebedingte Aufwendungen und Beschäftigungsangebote enthalten.
Vom Bewohner sind folgende Zuzahlungen zu leisten:
Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von 14,60 € pro Tag sowie 8,- € Investivkosten pro Tag.
Das bedeutet eine Zuzahlung durch den Bewohner in Höhe von 22,60 € pro Tag.
Sind Bewohner aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage die Zusatzkosten zu tragen, können vom Sozialhilfeträger der Landeswohlfahrtsverbände nach vorheriger Antragstellung diese Kosten übernommen werden.
Pflegestufe I : 34,03 €
Pflegestufe II : 43,56 €
Pflegestufe III : 59,55 €
Darin sind alle Kosten für medizinische Behandlungspflege, pflegebedingte Aufwendungen und Beschäftigungsangebote enthalten.
Vom Bewohner sind folgende Zuzahlungen zu leisten:
Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von 14,60 € pro Tag sowie 8,- € Investivkosten pro Tag.
Das bedeutet eine Zuzahlung durch den Bewohner in Höhe von 22,60 € pro Tag.
Sind Bewohner aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage die Zusatzkosten zu tragen, können vom Sozialhilfeträger der Landeswohlfahrtsverbände nach vorheriger Antragstellung diese Kosten übernommen werden.
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