Leistungen in der Häuslichen PflegePflegeleistungen (§89 SGB XI) Die tägliche Grundpflege sowie Körperhygiene, Waschen, Baden und Ankleiden. Zusätzliche Betreuungsleistungen (§45b SGB XI) Versicherte mit „eingeschränkten Alltagskompetenzen“ (so z.B. demenzerkrankte Menschen) können zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen, wenn ein entsprechender Hilfebedarf festgestellt wird. Die Kosten hierfür werden ersetzt, höchstens jedoch 100 € monatlich (Grundbetrag) oder 200 € (erhöhter Betrag). Die Pflegebedürftigen erhalten die zusätzlichen finanziellen Mittel auf Antrag von der zuständigen Pflegekasse. Diese Leistungen können für das gesamte Spektrum in Pflege und Betreuung in Anspruch genommen werden. Beliebt bei unseren Klienten sind Spaziergänge, Vorlesen von Zeitung oder Büchern, Gedächtnistraining, Übung im Umgang mit Hilfsmitteln, Hilfen zur Tagesstrukturierung u.v.m. Verhinderungspflege (§39 SGB XI) Es besteht die Möglichkeit der kurzfristigen Übernahme der Betreuungsaufgaben für bis zu 28 Tage, wenn die eigentliche Pflegeperson verhindert ist (z.B. durch Krankheit oder Urlaub). Dieses Angebot richtet sich auch an Pflegepersonen, die z.B. eine Einladung, einen eigenen Arzttermin, einen Theaterbesuch, eine Kaffeerunde oder ähnliche Termine nicht wahrnehmen konnten, weil sie kurzfristig für sich keine Vertretung organisieren konnten. Hauswirtschaftliche Unterstützung Der erste Hilfebedarf vieler älterer Personen fällt bei alltäglichen Besorgungen, dem Einkauf, dem Wäschewaschen oder der Zubereitung der Mahlzeiten an. Oftmals fällt es am Anfang schwer, solche Hilfe anzunehmen. Wir sind vertraut mit diesen Situationen und entlasten Sie gern, auch mit kleinen Hilfestellungen wie der wöchentlichen Hausordnung, dem täglichen Mittagessen und vielen anderen Aufgaben. Pflegekontrollbesuche Für Pflegegeldbezieher besteht die Pflicht (bei Pflegestufe I und II halbjährlich, bei Pflegestufe III vierteljährlich), eine Beratung in der Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung vornehmen zu lassen. Wir beraten Sie zur Sicherung der Qualität in der Pflege, Fragen der Höherstufung und der Hilfsmittelbeschaffung. Gern bieten wir auch Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. (§37 Abs.3 SGB XI) |
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