Unter der Initiative “Brambor fördert Vereine” können sich alle eingetragenen Vereine im Bereich - Sport, Kultur, Bildung oder Soziales - aus Roßwein, Waldheim und Döbeln plus 10 km Umkreis kommend anmelden und ihr Projekt, eine wichtige Anschaffung oder andere soziale, integrative und gemeinschaftliche Aufgaben die bevorstehe und bei denen eine finanzielle Unterstützung benötigt wird, einreichen.
Die Anmeldephase erfolgt vom 01. bis 14. Februar 2023 über eine zugeschaltete Voting-Plattform. Dabei bewerben sich die Vereine mit ihrem Projekt und laden eine kurze Beschreibung des Vorhabens sowie ein aussagekräftiges Foto auf die Voting-Seite hoch.
Abgestimmt werden kann für einen Monat ab dem 15. Februar 2023. Egal ob Freunde, Familie und Förderer - jeder kann seine Stimme für das Vorhaben oder Projekt vergeben, das ihm am meisten am Herzen liegt.
Teilnahmezeitraum
Bewerbungsphase: 01.Februar 2023 bis 14. Februar 2023
Abstimmungsphase: 15. Februar 2023 bis 15. März 2023
Wer kann an der Aktion teilnehmen und sein Projekt einreichen?
Teilnehmen können alle eingetragenen Vereine, Stiftungen und sonstige gemeinnützige Organisationen sowie Initiativen im Bereich - Sport, Kultur, Bildung oder Soziales - aus Roßwein, Waldheim und Döbeln inkl. zehn Kilometer Umkreis.
Was gibt es zu gewinnen?
Für die Jubiläumsaktion stellt die Brambor Pflegedienstleistungen GmbH einen Spendenbetrag von 10.000 Euro bereit. Die Summe wird an 10 Projekte vergeben. Pro Verein darf nur ein Projekt an der Aktion registriert sein. Entscheidend für die Vergabe der Fördersumme ist die erreichte Platzierung des Vereins mittels Voting. Folgende Gewinne werden ausgelobt:
1. Platz = 3.000 Euro
2. Platz = 2.000 Euro
3. Platz = 1.000 Euro
4.-10. Platz = je 500 Euro
Die verbleibenden 500 Euro des Spendengeldes von 10.000 Euro werden unter den restlichen Vereinen und deren Projekte vergeben.
Wie kann ich abstimmen?
Die Abstimmung ist nur online möglich und erfolgt über die Internetseite der Brambor Pflegedienstleistungen GmbH brambor.com/brambor-voting sowie einer zugeschalteten Voting-Webseite. Jede Person darf innerhalb des Votings nur einmal abstimmen.